Gemeinderat lehnt Antrag ab

Keine Befreiung von der Räumpflicht


Keine Ausnahmen von der allgemeinen Räumpflicht wird es in der Gemeinde Attenhofen geben.

Keine Ausnahmen von der allgemeinen Räumpflicht wird es in der Gemeinde Attenhofen geben.

Keine Ausnahme gibt es für zwei Eigenheimbesitzer in Walkertshofen, die bei der Gemeinde Attenhofen den Antrag gestellt haben, dass sie von der Räumpflicht befreit werden beziehungsweise erst später räumen dürfen. Der Gemeinderat hat diese Ansinnen und damit die Anträge jetzt abgelehnt.

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