Das Verfahren verlief bis zum Schluss weitgehend ohne Öffentlichkeit

Vier Jahre Haft für Kinderschänder


In wie weit sich Gerhard K. im Laufe des Prozesses zu den Tatvorwürfen geäußert und sich geständig gezeigt hat, ist auch nach dem Urteil unbekannt.

In wie weit sich Gerhard K. im Laufe des Prozesses zu den Tatvorwürfen geäußert und sich geständig gezeigt hat, ist auch nach dem Urteil unbekannt.

Das Interesse am Urteilsspruch gegen den heute 55-jährigen Regensburger war groß und der Sitzungssaal bis auf den letzten Platz belegt. Am Ende wurde lediglich das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor den Anwesenden verkündet. Die Begründung fand erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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