Urteil des Landgerichts

Verfolgungsjagd mit Polizei: Verurteilung wegen Mordversuchs entgangen


Der Angeklagte lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Der Angeklagte lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.

Von Redaktion Landshut Stadt

Selbst Staatsanwalt Martin Strunz musste am Ende der Beweisaufnahme anerkennen, dass "der festgestellte Sachverhalt kaum mehr zur Anklage passt". Versuchter Mord lautete der ursprüngliche Vorwurf gegen einen 61-jährigen Allgäuer, der sich am 14. Januar dieses Jahres auf der A92 eine 120 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte. Auf Höhe Wörth an der Isar war es zur Kollision mit einem Polizeifahrzeug und mittelschweren Verletzungen bei zwei Beamten und dem Angeklagten gekommen. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass der 61-Jährige bei seinem "Harakiri-Manöver" das Polizeiauto gar nicht wahrgenommen habe, als er nach rechts ausgeschert sei, so Strunz in seinem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht: Der Nachweis eines versuchten Tötungsdelikts sei nicht zu führen. Einem rechtlichen Hinweis folgend, der von der ersten Strafkammer zwischenzeitlich erteilt worden war, beantragte Strunz in diesem Punkt nur mehr eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung.

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