Bauausschuss genehmigt Verlängerung

Freisitze samt Heizstrahler im Winter und Frühjahr


Die Gastronomiebetriebe der Hopfenstadt dürfen ihre Freisitze über die wärmere Jahreszeit hinaus nutzen. Heizpilze oder elektrische Wärmestrahlern sind ebenso erlaubt wie offene Pavillons bzw. Schirme.

Die Gastronomiebetriebe der Hopfenstadt dürfen ihre Freisitze über die wärmere Jahreszeit hinaus nutzen. Heizpilze oder elektrische Wärmestrahlern sind ebenso erlaubt wie offene Pavillons bzw. Schirme.

Was die Stadtoberen bereits signalisiert haben, ist jetzt amtlich: Die Mainburger Gastronomiebetriebe dürfen ihre Freisitze auch über die Wintermonate und das nächste Frühjahr nutzen. Der Bauausschuss des Stadtrats erteilte einer Erweiterung der bestehenden Sondernutzung für Außenbestuhlungen unter Auflagen sein Plazet. Die Nutzung von Heizpilzen oder elektrischen Wärmestrahlern wird ebenso erlaubt wie offene Pavillons bzw. Schirme ohne Seitenwände.

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