39-Jähriger muss ein halbes Jahr ins Gefängnis

Friede, Freude, Nasenbeinbruch ...


Ein halbes Jahr ins Gefängnis muss ein arbeitsloser 39-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung.

Ein halbes Jahr ins Gefängnis muss ein arbeitsloser 39-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung.

Es dürfte der kürzeste Friedensschluss aller Zeiten gewesen sein. Sogar das Minsker Friedensabkommen hat länger gehalten als der per Handschlag zwischen einem 39 Jahre alten Koch und einem mehr als 20 Jahre jüngeren Auszubildenden besiegelte Nichtangriffspakt. Nur wenige Minuten später schlug der Ältere nämlich den Kopf des Jüngeren gegen einen Metallpfeiler, so dass das Opfer kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Dafür muss der mehrfach vorbestrafte Täter jetzt ein halbes Jahr lang ins Gefängnis.

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