Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Kirchenmusik-Streit: Jeni Böhm bleibt bei Stadtkirche angestellt


Auch das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten von Kirchenmusikerin Jeni Böhm.

Auch das Landesarbeitsgericht entschied zugunsten von Kirchenmusikerin Jeni Böhm.

Kirchenmusikerin Jeni Böhm klagte vergangenes Jahr gegen ihren Arbeitgeber, die Stadtkirche. Vor Gericht wurde die Frage behandelt, ob ein befristeter Vertrag rechtmäßig war. Nein, entschied im April dieses Jahres die Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg. Gegen dieses Urteil legte die Stadtkirche Berufung ein. Doch das Landesarbeitsgericht in München bestätigte am Dienstag das Urteil der ersten Instanz.

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