Gemeinderat für Kurzparkzone

Parken an Bahnhofstraße und Kirchplatz begrenzt


Auf dem Kirchplatz ist Parken auch weiterhin möglich, allerdings ist die Parkdauer künftig auf zwei Stunden beschränkt. Das entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend.

Auf dem Kirchplatz ist Parken auch weiterhin möglich, allerdings ist die Parkdauer künftig auf zwei Stunden beschränkt. Das entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend.

Parkregelungen für die Bahnhofstraße und den Kirchplatz beschäftigten am Dienstagabend den Gemeinderat. An beiden Stellen sei die Verkehrssituation "nicht befriedigend". In der Bahnhofstraße stören die parkenden Autos den fließenden Verkehr, am Kirchplatz sorgen sie für Ölflecken auf dem neuen Granit.

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