Knöllchen bleibt Knöllchen
Überwachung durch private Dienstleister gesetzwidrig
22. Januar 2020, 17:21 Uhr aktualisiert am 22. Januar 2020, 19:17 Uhr
Von
Ingmar Schweder
Es war ein Urteil, das viele Kommunen hat aufhorchen lassen. Das OLG Frankfurt hat am Montag entschieden, dass die Stadt Frankfurt bei der "ruhenden Parkraumüberwachung" nicht ihrer "gesetzlichen Verpflichtung" und "hoheitlichen Aufgabe" nachgekommen ist, da sie die Überwachung verbotenerweise an Leiharbeitskräfte übertragen und diese jeweils zu Hilfspolizeibeamten bestellt hat. Damit hat das OLG klargestellt, dass die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister gesetzwidrig ist.
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