Fußgänger umgefahren:

Berufung bringt Dingolfinger (22) nicht die erhoffte Bewährung

Gefängnisstrafe trotz Teilerfolg


Die Jugendkammer des Landgerichts änderte das Urteil des Amtsgerichts Landau gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ab.

Die Jugendkammer des Landgerichts änderte das Urteil des Amtsgerichts Landau gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ab.

Von Redaktion Landshut Stadt

Das Damoklesschwert einer Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen, das zu Beginn der Berufungsverhandlung über Alex A.* geschwebt war, hatte sich am zweiten Prozesstag aufgelöst. Sein Ziel, eine Bewährungsstrafe zu bekommen, hat der 22-jährige Straßenbauer, der am 24. März 2018 in Dingolfing einen Fußgänger umgefahren hatte und geflüchtet war, allerdings nicht erreicht: Die Jugendkammer des Landgerichts änderte das Urteil des Amtsgerichts Landau gestern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ab. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde als unbegründet verworfen, da die Einzelstrafe bezüglich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einem Jahr und vier Monaten erhöht wurde.

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