Impfpflicht
Ohne Masernimpfung kein Kita-Platz
19. November 2019, 18:16 Uhr aktualisiert am 19. November 2019, 18:16 Uhr
Ab dem 20. März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen die Masernimpfung nachweisen. Diese neue Verordnung basiert auf dem Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der am 14. November im Bundestag beschlossen wurde. Auch in Landshut müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schule nachweisen, dass diese gegen Masern geimpft sind. Doris Kammermeier, Fachbereichsleiterin beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) hält Spahns Gesetz für sinnvoll, da die Krankheit durch diese Maßnahme eingedämmt werden könne. "Als negativ kann man die Einschränkung der Entscheidungsfreiheit sehen. Eltern können ja auch selbst über die Ernährung der Kinder entscheiden", findet sie.
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