41-Jähriger gibt Joints an Minderjährigen ab: Bewährungsstrafe von acht Monaten erhalten

Ein Freundschaftsdienst als Bärendienst


Zwei Joints hat der Angeklagte einem 15-Jährigen vorbeigebracht - als Freundschaftsdienst.

Zwei Joints hat der Angeklagte einem 15-Jährigen vorbeigebracht - als Freundschaftsdienst.

"Ein Geständnis geben viele ab - vor allem, wenn die Beweislast erdrückend ist. In ihrem Fall jedoch haben Sie mit Ihrer Aussage das Verfahren gegen sich selbst überhaupt erst in Gang gebracht." Mit diesen Worten hat sich Richter Michael Piringer in seiner Urteilsbegründung an den Angeklagten gewandt. Am heutigen Dienstag ist vor dem Schöffengericht am Amtsgericht die Anklage wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gegen einen 41-Jährigen aus dem Landkreis verhandelt worden. Letztendlich kam der Mann mit einem blauen Auge davon: Der Richter verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro, die in monatlichen Raten zu je 100 Euro an den Kreuzbund Landau überwiesen werden soll.

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