Meinung

Schwarzfahren

Gegen Schwarzfahrer abrüsten


Schwarzfahren darf nicht verharmlost werden. Ob es aber eine Straftat sein muss, ist eine andere Frage.

Schwarzfahren darf nicht verharmlost werden. Ob es aber eine Straftat sein muss, ist eine andere Frage.

Erschleichung. Das klingt nach einem erheblichen Maß an krimineller Energie. Nach Hinterhältigkeit. Danach, dass sich jemand etwas Perfides einfallen lässt, um einen anderen hinters Licht zu führen. Was aber macht der Schwarzfahrer, wenn er sich des Straftatbestandes der "Beförderungserschleichung" nach Paragraf 265 des Strafgesetzbuchs schuldig macht? Er setzt sich ohne Ticket in einen Bus oder eine Bahn und fährt mit.

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