Prozess am Amtsgericht
Redseligkeit überführt Luchsjäger
12. September 2019, 19:22 Uhr aktualisiert am 12. September 2019, 21:15 Uhr
Selten ist in Cham ein Prozess auf derart großes Interesse bei Bevölkerung und Medien gestoßen wie die Hauptverhandlung am Donnerstag gegen einen 54 Jahre alten Landwirt aus dem Lamer Winkel. Sogar Platzkarten mussten ausgegeben werden. Dabei ging es in der Hauptverhandlung nicht um Mord und Totschlag, wofür ein Amtsgericht ohenhin nicht zuständig wäre, sondern um das Fangen und Töten eines Luchses. Obwohl die Sachbeweise eher dürftig waren, hatte Richter Andreas Lecker keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3,000 Euro.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat