Läufer gerät in Verkehrskontrolle

Mit der Selbstständigkeit gescheitert


Abdul A. musste sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Abdul A. musste sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Als Läufer für den Wodka-Ali war Abdul A. (Name geändert) der Kripo längst bekannt. Der 31-jährige Syrer war bei der Telefonüberwachung seines Landsmannes - der bis Januar 2018 im Raum Landau an der Isar einen regen Handel mit Haschisch und Ecstasy betrieben hatte und aufgrund seiner Leidenschaft für Hochprozentiges den Spitznamen Wodka-Ali bekommen hatte - häufiger Gesprächspartner. Die Handschellen klickten für A. allerdings erst ein knappes Jahr später, als er ein eigenes Drogengeschäft durchziehen wollte. Eine Verkehrskontrolle war ihm zum Verhängnis geworden. Das Schöffengericht mit Amtsrichter Christian Lederhofer verurteilte den geständigen und bis dato nicht vorbestraften Asylbewerber am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einem Monat. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 8020 Euro angeordnet. Diese Summe wurde im Rahmen der Fahrzeugkontrolle sichergestellt und stammt nach Überzeugung des Gerichts aus Drogengeschäften.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat