Grenzwerte

Reine Luft ist das oberste Ziel

Laut Gutachten für höchstes EU-Gericht müssen Grenzwerte der Messstationen streng ausgelegt werden


Laut der EU-Generalanwältin Juliane Kokott haben Anwohner das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Laut der EU-Generalanwältin Juliane Kokott haben Anwohner das Recht, Standorte von Messstationen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Gutachten ist unmissverständlich und lässt keinen Spielraum: Die Richtlinie der EU in der jüngsten Fassung von 2015 habe das Ziel, "die menschliche Gesundheit zu schützen". Deshalb müssten die von der Gemeinschaft vereinbarten Grenzwerte für Stickoxid, Schwefeldioxid, Feinstaub mit einem Durchmesser von zehn und 2,5 Mikrometern sowie Blei, Benzol und Kohlenmonoxid strikt eingehalten werden. Das Gutachten gehört zu einem Verfahren, das gerade am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg läuft. Generalanwältin Juliane Kokott hat es ausgearbeitet und am Donnerstag vorgestellt.

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