Flughafen München

Grüne befürchten Schlupfloch bei dritter Startbahn


Nach Auffassung der Staatsregierung verliert der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn seine Gültigkeit auch dann nicht, wenn die sonst übliche Verjährungsfrist überschritten wird. (Archivfoto)

Nach Auffassung der Staatsregierung verliert der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn seine Gültigkeit auch dann nicht, wenn die sonst übliche Verjährungsfrist überschritten wird. (Archivfoto)

Aufgeschoben oder aufgehoben? Die Debatte um die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen geht weiter.

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