Wirtschaft

Der Fiskus bei Ebay: Behörden bekommen Daten - was Sie jetzt wissen müssen

Ein neues Gesetz verpflichtet Verkaufsplattformen, Daten an Behörden weiterzuleiten. Was ist noch steuerfrei?


Die App von Ebay Kleinanzeigen. Wer hier seine alten Sachen verkauft, wird nun vom Finanzamt ins Visier genommen.

Die App von Ebay Kleinanzeigen. Wer hier seine alten Sachen verkauft, wird nun vom Finanzamt ins Visier genommen.

Von Martina Scheffler

Mal schnell die ausrangierte Kinderkleidung loswerden, den alten Tisch einem neuen Besitzer zuführen oder die doch nicht passenden Herrenschuhe weiterreichen: Verkaufsplattformen im Internet sind ein vielfrequentierter Warenumschlagplatz.

Der wird künftig vom Staat stärker ins Visier genommen: Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG, siehe Kasten) sind seit Januar dieses Jahres die Betreiber von Plattformen wie Ebay und Etsy verpflichtet, Daten zu den Verkäufern an die Finanzämter weiterzugeben.

ł Die Daten: "Vom Verkäufer werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummern und die registrierte Bankverbindung, soweit vorhanden, weitergegeben", präzisiert die Lohnsteuerhilfe Bayern. Auch alle Daten zum Verkauf wie Preis, Gebühren oder Provisionen werden mitgeteilt.

À Der Zeitraum: Erfasst werden die Daten vom 1. Januar 2023 an. Alle Daten des gesamten Jahres gehen ab 31. Januar 2024 zur Auswertung an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Finanzämter am Wohnort der Verkäufer prüfen dann, ob die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben waren.

à Was und wie viel darf man noch verkaufen? Mehr als 30 Verkäufe in einem Steuerjahr oder ein Umsatz von mehr als 2000 Euro - dann wird der Fiskus eingeschaltet. Was darunterbleibt, muss nicht gemeldet werden. "Das gilt übrigens pro Plattform", geben die Experten von Finanztip zu bedenken.

Õ Gilt das für alle Waren? "Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will", beruhigt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Eine Gewinnerzielung liege in der Regel nicht vor. Zwar wird das Finanzamt auch über die kleinen Verkäufe informiert, steuerlich geschieht aber nichts.

Anders, so die Lohnsteuerhilfe, sei das bei Luxusartikeln wie Schmuck, Münzen, Antiquitäten und Kunst. Hier ist nur aus dem Schneider, wer weniger als 600 Euro im Jahr für seine Waren bekommt. Ansonsten gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr - solange also muss man die Ware im eigenen Besitz haben.

Wichtig: "Es geht bei der Besteuerung immer nur um den Gewinn, den Du erzielst", schreibt Finanztip. Abziehen vom Verkaufspreis kann man alle Ausgaben, die damit in Zusammenhang stehen.

Œ Welche Steuern fallen an? Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer können fällig werden, schreibt Finanztip.

œ Was sollte ein Verkäufer bereithalten, wenn das Finanzamt sich meldet? Die Lohnsteuerhilfe rät zu einem Verkaufstagebuch, in dem alle Transaktionen mit allen Daten notiert sind.