Finanzen

Bundesfinanzhof: Krypto-Gewinne sind steuerpflichtig

Digitalwährungen wie Bitcoin existieren nur als Datensätze im virtuellen Raum. Doch sie werden auf Plattformen gehandelt, und real sind auch die Gewinne. Die Folge: Das Finanzamt darf von Krypto-Spekulanten ganz reale Steuern kassieren.


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Gewinne aus Krypto-Währungen sind steuerpflihctig.

Privatanleger müssen ihre Gewinne aus Geschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen versteuern. Damit hat ein ungenannter Kläger vor dem Bundesfinanzhof Schiffbruch erlitten, der sich gegen die Besteuerung von 3,4 Millionen Euro Krypto-Profit gewehrt hatte.

Denn auch wenn Krypto-Währungen nur im digitalen Raum existieren, sind sie doch ein Wirtschaftsgut, für das Steuern fällig sind. Das hat das höchste deutsche Finanzgericht in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. "Das ist die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Kryptowährungen", sagte Richter Nils Trossen bei der Jahrespressekonferenz des BFH in München.

Der Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte ein sehr gutes Geschäft gemacht: 2014 kaufte er für 22.585 Euro 24 Bitcoin, nach Tausch und Rücktausch mit den zwei anderen Kryptowährungen Ethereum und Monero im Laufe des Jahres 2017 verkaufte er sein Bitcoin-Depot schließlich im November und Dezember desselben Jahres, mit einem sagenhaften Gewinn von 3,4 Millionen Euro. Ein einzelner Bitcoin war laut BFH zum Jahresende 2017 11.610 Euro wert.