Straubing muss nachbessern

VGH-Urteil: Bebauungsplan Kläranlage ungültig


Die Engstelle an der Imhoffstraße erweist sich auch als Nadelöhr bei juristischen Auseinandersetzungen rund um die geplante Monoverbrennungsanlage.

Die Engstelle an der Imhoffstraße erweist sich auch als Nadelöhr bei juristischen Auseinandersetzungen rund um die geplante Monoverbrennungsanlage.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München hat den Bebauungsplan "Sondergebiet Kläranlage" für ungültig erklärt. Insbesondere dem zugrundeliegenden Verkehrsgutachten werden Mängel attestiert. Geklagt hatte ein Anwohner der Imhoffstraße, die zum Klärwerk führt.

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