Mord-Prozess

Vergewaltigt und fast ermordet: Hat Burgweintinger Amnesie?

Das erste Gerichtsgutachten im Prozess zum Burgweintinger Mordversuch wurde am Mittwoch vorgelegt. Es ergibt, dass der Angeklagte keine Betroffenheit zeigt. Der Verteidiger glaubt an eine Amnesie seines Mandanten.


Rechtsanwalt Hubert Mörtl hält eine Amnesie seines Mandanten für möglich. Laut dem am Mittwoch präsentierten Gutachten scheint ein Gedächtnisverlust durch Drogenkonsum aber eher unwahrscheinlich.

Rechtsanwalt Hubert Mörtl hält eine Amnesie seines Mandanten für möglich. Laut dem am Mittwoch präsentierten Gutachten scheint ein Gedächtnisverlust durch Drogenkonsum aber eher unwahrscheinlich.

Der 19-jährige Angeklagte im Prozess um eine brutale Vergewaltigung mit Mordversuch an der B16 in Burgweinting beruft sich vor dem Landgericht auf Gedächtnislücken, was die Tatzeit angeht. Sein Anwalt Helmut Mörtl sprach am Mittwoch sogar von einer "Amnesie". Für den Gerichtsgutachter, der die Intelligenz des mutmaßlichen Täters getestet hat, wirkt das alles mindestens zweifelhaft: "Da war überhaupt kein Bemühen um Aufklärung."

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