Landgericht Regensburg

Obdachloser, der am Bahnhof Regensburg Leute belästigte, jetzt in Psychiatrie

Der Angeklagte hatte binnen weniger Monate ein gutes Dutzend Gewalt- und Belästigungsdelikte angesammelt. Weil er "nicht ausschließbar im Zustand der Schuldunfähigkeit" gehandelt habe, wurde er freigesprochen.


Der Angeklagte hatte binnen weniger Monate ein gutes Dutzend Gewalt- und Belästigungsdelikte angesammelt.

Der Angeklagte hatte binnen weniger Monate ein gutes Dutzend Gewalt- und Belästigungsdelikte angesammelt.

Bereits am Dienstag ist in dem Verfahren gegen einen 34-jährigen Obdachlosen, der unter anderem wegen Exhibitionismus, sexueller Belästigung und Körperverletzung angeklagt war, ein Urteil gefallen. Richter Thomas Zenger sprach den Mann von allen Anklagepunkten frei, weil er womöglich wegen seiner psychischen Erkrankung über längere Zeit nicht schuldfähig war. In einer geschlossenen Anstalt bleibt er dennoch weiterhin, denn eine Gefährdung für andere sei nicht von der Hand zu weisen, so das Gericht.

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