Die Damokles-Maske über Wörth

Was die Corona-Ampel für städtische Veranstaltungen bedeutet

Bürgerversammlungen und Volkstrauertag sollen weiterhin stattfinden


Ab einem Inzidenzwert von 35 Ansteckungen pro 100 000 Einwohnern und Woche droht an belebten Orten Maskenpflicht. Nur so kann das öffentliche Leben weitergehen und ein neuer, harter Lockdown vermieden werden.

Ab einem Inzidenzwert von 35 Ansteckungen pro 100 000 Einwohnern und Woche droht an belebten Orten Maskenpflicht. Nur so kann das öffentliche Leben weitergehen und ein neuer, harter Lockdown vermieden werden.

Am Donnerstag wurde für Bayern die sogenannte Corona-Ampel erlassen, die zunächst für zehn Tage gilt. Etliche städtische Veranstaltungen könnten davon betroffen sein, sollen aber trotzdem stattfinden. Die Kommunen warten nun auf Vorgaben des Landratsamtes.

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