Maßnahmen verschärft

Straubing überschreitet Corona-Signalwert 100


Die Tourismus-Information in Straubing hat ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt gehört zu den Corona-Hotspots im Freistaat.

Die Tourismus-Information in Straubing hat ab sofort wieder geöffnet. Die Stadt gehört zu den Corona-Hotspots im Freistaat.

Von Redaktion idowa

Laut Angaben der staatlichen Gesundheitsbehörden hat die Stadt Straubing am Freitag den Signalwert von 100 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb sieben Tagen überschritten. In diesem Zeitraum seien 48 neue Infektionen gemeldet worden, dies ergibt hochgerechnet einen Inzidenzwert von 100,44, teilte die Stadt am Freitagnachmittag mit. Damit gelten in Straubing bereits ab Mitternacht verschärfte Maßnahmen.

Durch Überschreiten des Grenzwerts erreicht die Stadt Straubing auf der Corona-Ampel des Freistaats Bayern die Stufe Dunkelrot. Damit gelten im Stadtgebiet ab Mitternacht gegenüber den bereits bestehenden Regelungen nochmals verschärfte Einschränkungen.

Gastronomiebetriebe müssen bereits ab 21 Uhr schließen. Ebenfalls ab 21 Uhr darf kein Alkohol mehr auf öffentlichen Flächen in der Innenstadt konsumiert werden und im gesamten Stadtgebiet an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden.

Veranstaltungen aller Art werden auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt, ausgenommen sind lediglich Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

Erläuterung zur Geltungsdauer der Corona-Ampel: Damit die Stadt wieder um eine Ampelstufe nach unten, also auf Rot, gesetzt wird, muss sie sechs Tage lang unter dem Grenzwert 100 liegen.

Darüber hinaus gelten ab kommenden Montag die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Nach den bisher vom Freistaat Bayern veröffentlichten Bekanntmachungen umfassen die Maßnahmen unter anderem die Schließung des Freizeit- und Amateursportbetriebs. Allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand kann weiterhin Sport betrieben werden.

Geschlossen werden außerdem Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Theater, Kinos, Spielhallen, Fitnessstudios, Museen und Zoos, Gastronomiebetriebe mit Ausnahme der Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege. Friseursalons können unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet bleiben.

Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich ab Montag generell nur noch bis zu zehn Personen aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand treffen. Detaillierte Informationen zu den Regelungen finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.