Unterzeitldorn

Strafbefehl wegen Misthaufen: Wenn der Pferdeapfel zum Zankapfel wird


Seit 15 Jahren gibt es diesen Misthaufen in Unterzeitldorn. Plötzlich sind sich die Behörden uneinig, ob er zulässig ist.

Seit 15 Jahren gibt es diesen Misthaufen in Unterzeitldorn. Plötzlich sind sich die Behörden uneinig, ob er zulässig ist.

Wie aus heiterem Himmel wurde der staatlich geprüfte Pferdewirt Georg Niedermeier aus Unterzeitldorn Ende Oktober von einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft über 900 Euro wegen der "unerlaubten Lagerung gefährlicher Abfälle" überrascht. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich um den Mist, den die 20 Pferde produzieren, die Niedermeier betreut. Und ob die Pferdeäpfel wirklich gefährlich sind, darüber herrschen offensichtlich unterschiedliche Ansichten bei den Mitarbeitern von Tiefbauamt, Umweltamt und Wasserwirtschaftsamt.

"Es gab offensichtlich einige Kommunikationsprobleme zwischen den Ämtern, die ich nun ausbaden muss", klagt Niedermeier: "Vertrauen in die Arbeitsweise von Behörden kann ich jedenfalls nicht mehr haben."

Misthaufen seit über 15 Jahren an dieser Stelle - Ärger gab es nie

Seit mehr als 15 Jahren gebe es diesen Misthaufen unmittelbar an der Windberger Straße von Unterzeitldorn in Richtung Friedenhainsee, berichtet Georg Niedermeier. Seitdem werde Pferdemist hier zwischengelagert und vom Biobauern, der die angrenzenden Felder bewirtschaftet, regelmäßig abtransportiert und in die Erde eingearbeitet. "Noch nie hat es Beanstandungen gegeben, weil Pferdemist im Gegensatz zu Kuh- oder Schweinemist sehr trocken ist und keine Gülle bildet."

Am 1. August nahm eine Polizeistreife eine Anzeige auf, weil die Lagerung von Pferdemist auf dem Feld unzulässig sei, berichtet Niedermeier. Gleich am nächsten Tag fragte er beim Umweltamt der Stadt nach, was hier nicht stimme, und wurde an Helmut von Dümbte von der Fachkundigen Stelle im Tiefbauamt verwiesen, die für alle Wasser- und Grundwasserfragen zuständig ist. "Noch am gleichen Tag kam von Dümbte zu mir raus, um sich den Misthaufen anzusehen." Das Fazit des Fachmanns: die Lagerung ist nicht zu beanstanden, eine Änderung ist nicht erforderlich und eine Gefährdung des Grundwassers ist nicht zu befürchten.

"Sieben Wochen später erhielt ich dann ein Schreiben vom Umweltamt der Stadt, in dem unter anderem stand, dass die Staatsanwaltschaft gegen mich ermittelt und dass der Misthaufen innerhalb weniger Tage beseitigt werden müsse. Das Wasserwirtschaftsamt habe festgestellt, dass über einen Straßengraben Oberflächenwasser ablaufe und die umliegenden Gewässer verschmutze", berichtet Niedermeier. Das Seltsame dabei: es gibt keinen Straßengraben in der Nähe des Misthaufens. Der nächste Weiher ist 550 Meter entfernt. Und wie sich später herausstellte, wurde die Stellungnahme angefertigt, ohne dass sich jemand vor Ort ein Bild gemacht hatte.

Beteiligte Ämter widersprechen sich



Georg Niedermeier setzte sich unverzüglich mit dem Umweltamt in Verbindung, machte auf die Fehler in der Begründung des Wasserwirtschaftsamts aufmerksam und wies auf die anderslautende Beurteilung durch von Dümbte hin. "Ich habe darum gebeten, die Widersprüche doch untereinander aufzuklären. Weder Umweltamt noch Wasserwirtschaftsamt noch Staatsanwaltschaft hatten bis dahin mit mir Kontakt aufgenommen."

Zwei Tage später kam dann ein Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts, um den Misthaufen unter die Lupe zu nehmen. "Er bestätigte, dass es keinen Straßengraben und kein Gewässer gibt und dass ein Versickern von Wasser unwahrscheinlich ist, weil der Boden am Lagerplatz stark verdichtet ist", berichtet Niedermeier. Er habe daraufhin sowohl das Wasserwirtschaftsamt als auch das Umweltamt darauf hingewiesen, dass die Fachkundige Stelle den Misthaufen geprüft und nicht beanstandet hat, und außerdem beide Ämter aufgefordert, dies bei der Staatsanwaltschaft klarzustellen. Dies sei offenbar versäumt worden, was schließlich zu dem für ihn äußerst ärgerlichen Strafbefehl führte.

"Werde wohl zahlen"

Bei einem Telefonat mit dem zuständigen Abteilungsleiter des Wasserwirtschaftsamts eine Woche später tauchten auf einmal neue Argumente gegen seinen Misthaufen auf. Jetzt berief sich das Amt plötzlich auf die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" - eine Verordnung, die die Lagerung von Stallmist auf Feldern ausdrücklich nicht erfasst.

Zwei Wochen nach diesem Telefonat kam dann vom Staatsanwalt der Strafbefehl über 900 Euro.

"Ich könnte gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, müsste mir einen Rechtsanwalt nehmen und würde vielleicht bei der Verhandlung trotzdem verurteilt. Also werde ich wohl zahlen und die vom Umweltamt geforderte Bodenplatte aus Beton samt seitlichen Mauern bauen müssen", sagt Niedermeier: "Aber die mangelhafte Kommunikation der Behörden untereinander, die letztendlich ich jetzt ausbaden muss, ärgert mich schon gewaltig. Da ist einiges schief gelaufen, aber keiner will nun zugeben, dass er einen Fehler gemacht hat."

"Ich kann den Ärger von Georg Niedermeier gut verstehen", gesteht Helmuth von Dümbte von der Fachkundigen Stelle beim Tiefbauamt. Der Misthaufen werde nicht nur laufend beschickt, sondern ebenso laufend geleert. Dass das Wasserwirtschaftsamt und er die Gefahr, die vom Misthaufen ausgeht, unterschiedlich beurteilt haben, sei kein direkter Widerspruch, sondern spiegle nur eine andere Sichtweise.

"Der Misthaufen war nicht in Ordnung"



Evi Hagn vom Umweltamt der Stadt weist wie das Wasserwirtschaftsamt auf die Anlagenverordnung hin und auf ein Schreiben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über die "Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft". Dementsprechend sei es verboten, Mist länger als fünf Monate auf freier Flur zu lagern und Mistbrühe dürfe nicht seitlich austreten. "Wir haben Herrn Niedermeier darauf hingewiesen, dass der Misthaufen so nicht in Ordnung ist und dass er das in Ordnung bringen muss."

Als staatlich geprüfter Pferdewirt, der einst als Prüfungsbester mit der Stensbeck-Medaille ausgezeichnet worden war, kennt Georg Niedermeier natürlich die beiden Verordnungen und kommt zu einer etwas anderen Beurteilung des Falls. Aber er ist kooperativ und wird das bauen, was von Amts wegen gefordert wurde.

Dass eine nachweislich falsche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes jedoch zu einem Strafbefehl geführt habe, ärgert ihn gewaltig. Niedermeier: "Fakten zu schaffen, ohne sich kundig zu machen und ohne den Betroffenen anzuhören, so etwas sollte in unserem Rechtsstaat nicht passieren."