Strafzettel

Oberpfälzer Polizei verwarnt jetzt digital


Das Polizeipräsidium München erhielt vom bayerischen Innenministerium den Auftrag zur Pilotierung der "mOwi-App" und des damit verbundenen "Bürger-Portals", das in Zukunft den klassischen Strafzettel ablösen soll. Auch in der Oberpfalz startet nun das digitale Verwarnungsverfahren.

Das Polizeipräsidium München erhielt vom bayerischen Innenministerium den Auftrag zur Pilotierung der "mOwi-App" und des damit verbundenen "Bürger-Portals", das in Zukunft den klassischen Strafzettel ablösen soll. Auch in der Oberpfalz startet nun das digitale Verwarnungsverfahren.

Von Redaktion idowa

Seit heute stellt die Polizei in der Oberpfalz ihre Strafzettel auch digital aus. Damit sollen die bisherigen Bescheide abgelöst werden. In München wurde das Verfahren bereits erfolgreich eingeführt.

Nach dem erfolgreichen Probebetrieb in München werden die bisherigen Strafzettel ab sofort schrittweise bei der gesamten bayerischen Polizei digital ausgestellt. Funktionieren soll das über die sogenannte "mOwi-App" und dem damit verbundenen "Bürger-Infoportal". Beim Polizeipräsidium Oberpfalz startete die Arbeit mit den digitalen Strafzetteln am Montag. Die App und das Infoportal entwickelte das Bayerische Polizeiverwaltungsamt in Straubing zusammen mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken und dem Bayerischen Landeskriminalamt.

Dahinter steckt der Polizei zufolge ein innovatives Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung, besser bekannt als Strafzettel oder Knöllchen, langfristig ersetzen soll. Die Polizeikräfte stellen mithilfe der "mOwi-App" über das Dienst-Handy eine Verwarnung aus. Die Verwarnung wird dann mit einem QR-Code, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Danach übergeben die Einsatzkräfte diese Bürgerbenachrichtigung dem betroffenen Fahrer oder heften sie an sein Fahrzeug. Die Verwarnten können mit einem Smartphone oder Computer den Strafzettel selbst ansehen. Anschließend besteht die Möglichkeit, einen Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld beispielsweise über Onlinebanking sofort zu bezahlen.

Wer keine Möglichkeit hat, den digitalen Strafzettel einzusehen, kann weiterhin mit der Benachrichtigung zur Polizei gehen und die Verwarnungsgebühr dort bezahlen oder sich dort über die Verwarnung informieren. Sollte die Bürgerbenachrichtigung abhanden kommen, erhält der halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine Benachrichtigung per Post.