Kein Schadensersatz wegen Wahlwiederholung

Landkreis macht beim Bundesgerichtshof den Rückzieher


Der Landkreis Straubing-Bogen hat seine Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Wiederholung der Kreistagswahl 2015 beim Bundesgerichtshof zurückgenommen. (Symbolbild)

Der Landkreis Straubing-Bogen hat seine Nichtzulassungsbeschwerde wegen der Wiederholung der Kreistagswahl 2015 beim Bundesgerichtshof zurückgenommen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Kreistag des Landkreises Straubing-Bogen hat in seiner Sitzung am Montag mehrheitlich beschlossen, im Rechtsstreit wegen Schadensersatz aufgrund der Wiederholung der Kreistagswahl vom 1. Februar 2015, die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg zurückzunehmen.

Die Zivilklage des Landkreises zum Ersatz der durch die Nachwahl entstandenen Kosten wurde vom Landgericht Regensburg im Herbst 2019 abgewiesen. Dies insbesondere deshalb, weil dem Landkreis wegen des laufenden Prozesses wegen Wahlfälschung die Strafakten nicht zur Verfügung gestellt wurden.

Die Berufung des Landkreises gegen das klageabweisende Urteil, die alle damals im Kreistag vertretenen Parteien und Fraktionen befürwortet hatten, wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg am 3. April 2020 abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde durch den Landkreis Straubing-Bogen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt - auch hier mit der Unterstützung aller zum damaligen Zeitpunkt im Kreistag vertretenen Parteien und Fraktionen.

Nachdem der Angeklagte im Strafprozess nunmehr freigesprochen wurde, kann der Nachweis der Wahlfälschung im Zivilprozess nicht geführt werden. Die den Landkreis vertretende Rechtsanwaltskanzlei hat deshalb dazu geraten, die Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH zurückzunehmen. Bei dieser Sachlage stimmte der Kreistag des Landkreises dem zu.