Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Die feinen Unterschiede

Verschiedene Vorsorge-Möglichkeiten für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann


Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Die Unterschiede sind für den Laien oft nicht leicht zu verstehen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung: Die Unterschiede sind für den Laien oft nicht leicht zu verstehen.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Über Krankheit und Tod zu sprechen fällt vielen Menschen schwer. Es sind Themen, die eher ausgespart werden und die so mancher vor sich herschiebt. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, für den Fall vorzusorgen, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann.

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