Gelbe Tonne

Bürgerbegehren ist laut Landratsamt unzulässig


Der Kreisausschuss soll entscheiden, ob das Bürgerbegehren der CSU und JU zugelassen wird.

Der Kreisausschuss soll entscheiden, ob das Bürgerbegehren der CSU und JU zugelassen wird.

Die Kommunalabteilung des Landratsamts Regensburg hält das Bürgerbegehren zur Gelben Tonne für rechtlich unzulässig. Die CSU, Initiatorin des Begehrens, widerspricht.

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