Regensburg

Befangenheitsantrag gegen Richter im Wolbergs-Prozess


Die Verteidigung von Joachim Wolbergs stellte am Mittwoch den Antrag, die Kammer wegen Befangenheit auszutauschen. Dieser Antrag soll nun geprüft werden.

Die Verteidigung von Joachim Wolbergs stellte am Mittwoch den Antrag, die Kammer wegen Befangenheit auszutauschen. Dieser Antrag soll nun geprüft werden.

Der zweite Prozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wird nicht eingestellt. Jedenfalls vorerst. Das hat Richter Georg Kimmerl mit seinen Beisitzern am Mittwoch erklärt.

Die Kammer schließe sich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG) an. Das OLG hatte Kimmerls ursprüngliche Entscheidung, das Verfahren nicht zu eröffnen, weil der zweite Prozess die gleichen Handlungen betreffe wie der erste Wolbergs-Prozess, einkassiert. Dem schloss sich Kimmerl nun an, auch er glaubt nun, dass kein Befassungsverbot vorliegt. Warum er seine Meinung änderte, ließ der Richter weitgehend offen. Er erklärte lediglich, dass sich an der Informationsgrundlage, die dem OLG vorlag, nichts geändert habe.

Wolbergs' Verteidiger Peter Witting war diese Erklärung zu wenig. "Die Kammer hat ihre eigene Meinung anscheinend in der Garderobe abgegeben", sagte er kurz nach der Entscheidung und stellte nach einer Pause den Antrag, die Kammer wegen Befangenheit auszutauschen. Dieser Antrag soll nun geprüft werden.

Bereits davor hatte das Verfahren eine erneute Wende genommen. Zum Auftakt des zweiten Prozesstages gab die Staatsanwaltschaft eine Verfügung heraus.

Lesen Sie hierzu: Erneute Wende im Wolbergs-Prozess

Den vollständigen Artikel lesen Sie als Abonnent kostenlos auf idowa.plus oder in Ihrer Tageszeitung vom 17. Oktober 2019.

Übrigens: Die Einzelausgabe des ePapers, in dem dieser Artikel erscheint, ist ab 17. Oktober 2019 verfügbar. Klicken Sie auf ePaper und geben Ihren Suchbegriff ein. Es werden Ihnen dann alle Ausgaben angezeigt, in denen sich der Artikel befindet.