Landkreis Regen

Umtauschpflicht für graue und rosa Führerscheine


Der "Lappen" muss gehen: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden.

Der "Lappen" muss gehen: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheindokumente müssen umgetauscht werden.

Von Red

Unzählige Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab dem Jahr 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Darauf weist die Führerscheinstelle hin.

Bundesweit müssen demnach etwa 15 Millionen Papier-Führerscheine (grau oder rosa) in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Bis zum ersten Stichtag am 19. Januar 2022 müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umtauschen. Da gegen Fristende hin ein Umtausch bis zum 19. Januar nicht mehr garantiert werden kann und Fahren ohne den neuen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sollten sich Führerscheininhaber bald um einen Vorsprachetermin bei der Führerscheinstelle bemühen. Termine kann man telefonisch oder online vereinbaren. Mitbringen muss man ein biometrisches Foto, den jetzigen Führerschein, einen gültigen Ausweis und den ausgefüllten Antrag (auf der Internetseite des Landratsamtes zum Herunterladen). Der alte Führerschein wird dann mit einem Übergangsstempel versehen und der neue Kartenführerschein (Kosten: 30 Euro) wird zugeschickt.