Information des Landkreises Regen

So läuft das mit den FFP2-Masken


So lauten die Modalitäten des Landkreises Regen zur Ausgabe der FFP2-Masken.

So lauten die Modalitäten des Landkreises Regen zur Ausgabe der FFP2-Masken.

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Regen hat am Dienstagnachmittag FFP2-Masken für sozialbedürftige Bürger und pflegende Angehörige erhalten. "Wir haben die Masken am Mittwochvormittag an die Gemeinden weitergereicht", sagt Landkreispressesprecher Heiko Langer.

Die Kommunen werden demnach die Verteilung der FFP2-Masken übernehmen. Nachdem die Gemeindeverwaltungen derzeit nicht immer und überall zu den üblichen Zeiten geöffnet sind, sollten sich Bürger, die zum bezugsberechtigten Personenkreis gehören, bei den Gemeindeverwaltungen erkundigen, wann und wo der FFP2-Schutz abgeholt werden kann. Die Mitarbeiter der Gemeinden dürfen an pflegende Angehörige drei Schutzmasken abgeben.

Die Abgabe erfolgt nur an die Hauptpflegeperson. "Als Nachweis genügt die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades beziehungsweise der Pflegebedürftigkeit", erklärt der Sprecher.

An Bedürftige werden zunächst fünf Masken an Personen ab 15 Jahre abgegeben. "Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln", erklärt Langer und empfiehlt den Bürgern "die Mitnahme eines aktuellen Leistungsbescheides."