Am 16. September

Tagblatt-Telefonaktion: Richtig krankenversichert?


Peter Klipp von der Stiftung Warentest

Peter Klipp von der Stiftung Warentest

Die nächste Tagblatt-Telefonaktion widmet sich dem Thema "Krankenversicherung". Am Donnerstag, 16. September, 16 bis 18 Uhr, beantworten Experten Leserfragen rund um die Wahl der individuell passenden Krankenversicherung. Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen, Gabriel Hauffen vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest nehmen sich Zeit unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-0004743.

Krankenversichert ist man sein Leben lang - aber ist man es auch richtig? In Deutschland gibt es viele Varianten, wie man sich gegen Krankheit absichern kann. Das heißt jedoch nicht, dass alle frei wählbar sind. Jede Variante ist mit bestimmten Bedingungen verknüpft. So unterscheiden die gesetzlichen Krankenkassen zwischen Pflicht- und freiwillig Versicherten, zwischen studentischer und Familienversicherung.

Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen

Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen

Privat absichern kann man sich ab einem bestimmten Verdienst oder als Selbstständiger. Aber auch Studenten und Senioren können privat krankenversichert sein. Neben der beruflichen spielt die familiäre Situation eine Rolle: verheiratet oder nicht, Kinder oder nicht. All diese Faktoren bestimmen letztlich die Beitragshöhe.

Im Jahr 2021 zahlen gesetzlich Pflichtversicherte Krankenkassenbeiträge bis zu einem Verdienst von monatlich 4.837,50 Euro. Das ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Bis zu dieser Grenze, die jährlich neu festgelegt wird, müssen Pflichtversicherte Beiträge zahlen.

Bei freiwillig Versicherten ist das anders

Bei freiwillig Versicherten ist das anders geregelt. Hier wird jährlich ein beitragspflichtiges Mindesteinkommen unterstellt, das in diesem Jahr 1.096,67 Euro im Monat beträgt. Dieser Betrag gilt auch für freiwillig versicherte Rentner, was weitreichende Konsequenzen haben kann.

Will man als gesetzlich Versicherter in die Privatversicherung wechseln, muss man mit seinem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit monatlich

5.362,50 Euro liegen. Dann kann man sich ein privates Versicherungsunternehmen suchen und sich dort für einen der angebotenen Tarife entscheiden.

Gabriel Hauffen vom Verband der privaten Krankenversicherung

Gabriel Hauffen vom Verband der privaten Krankenversicherung

Da sich der Teufel bekanntlich im Detail verbirgt, stößt man bei der Krankenversicherung immer wieder auf viele Fragen: Worin unterscheidet sich die Pflicht- von der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse? Wovon hängt es ab, wie man als gesetzlich versicherter Rentner eingestuft wird? Hat man darauf Einfluss? Kann ein freiwillig versicherter Rentner in die Pflichtversicherung wechseln?

Muss man auf die private Altersvorsorge Beiträge zahlen? Gilt die aktuelle Regelung zu den Betriebsrenten sowohl für Pflicht- als auch für freiwillig Versicherte? Was wird aus der Krankenversicherung, wenn man als privat versicherter Selbstständiger unverschuldet in Existenznot geraten ist? Kann man Zahlungen reduzieren oder aussetzen? Macht ein Wechsel der privaten Versicherung Sinn? Wann kommt ein Wechsel der gesetzlichen Kasse infrage? Wie hoch darf der Verdienst sein, um in der Familienversicherung zu bleiben?

Solche und alle anderen Fragen zum Thema "Krankenversicherung" beantworten am 16. September die drei Experten. Eine Auswahl der interessantesten Fragen und Antworten veröffentlichen wir in der Straubinger Rundschau, natürlich ohne Namensnennung der Anrufer.