Folge des Pflegeberufegesetzes

Pflegebedürftige müssen Ausbildungsaufschlag zahlen


Die Ausgestaltung des heuer in Kraft getretenen Pflegeberufegesetzes bringt als Nebeneffekt mit sich, dass Pflegebedürftige einen Aufschlag auf ihre Heimkosten bezahlen müssen.

Die Ausgestaltung des heuer in Kraft getretenen Pflegeberufegesetzes bringt als Nebeneffekt mit sich, dass Pflegebedürftige einen Aufschlag auf ihre Heimkosten bezahlen müssen.

Ein Straubinger, dessen pflegebedürftige Mutter in einem städtischen Altenheim lebt, hat sich an die Redaktion gewandt. Verärgert. Er hat einen Brief der Bürgerspitalstiftung an seine Mutter dabei. Dort ist die Rede davon, dass ab 1. September auf die Heimkosten monatlich 17,34 Euro aufgeschlagen werden. Ein Ausbildungszuschlag in Höhe von täglich 0,57 Euro. Begründet wird das mit den Vorgaben aus dem Pflegeberufegesetz.

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