Wie wählen?

Gebrauchsanweisung: Listenwahl, Panaschieren und Kumulieren bei der Stadtratswahl


(Symbolbild)

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Von Redaktion Straubing Stadt

Am Sonntag, 15. März, werden 40 Stadträte und ein Oberbürgermeister aus sechs Kandidaten und einer Kandidatin gewählt. Während die Wahl des Stadtoberhaupts denkbar einfach abläuft - man hat eine Stimme -, gibt es bei der Stadtratswahl dank des bayerischen Kommunalwahlrechts mehrere Möglichkeiten, die zur Verfügung stehenden 40 Stimmen zu verteilen. So kann man eine Liste wählen, Stimmen aber auch auf mehrere Listen verteilen (panaschieren) und/oder einem oder mehreren Bewerbern jeweils bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Diese Fülle an Möglichkeiten birgt die Gefahr, dass man den Stimmzettel unabsichtlich ungültig macht. Unsere kleine Gebrauchsanweisung kann nicht alle denkbaren Kombinationen abdecken; die Grundzüge sollten aber klar werden.

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