Kein Haftbefehl

Ermittlungen gegen mutmaßlichen Straubinger Sprengstoffbastler dauern an


Am 9. Juni wurde in der Heerstraße das Apartment eines Studenten im Rahmen eines Großeinsatzes der Polizei durchsucht.

Am 9. Juni wurde in der Heerstraße das Apartment eines Studenten im Rahmen eines Großeinsatzes der Polizei durchsucht.

Die Ermittlungen im Verfahren gegen den 18-jährigen Studenten, der in seiner Wohnung pyrotechnische Gegenstände gelagert hatte, dauern weiterhin an. Das teilte Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Brunner auf Nachfrage mit.

Am 9. Juni hat die Polizei mit einem Großaufgebot ein Apartment in einem Studentenwohnheim an der Heerstraße nach Sprengstoffen durchsucht. Der junge Mann stand im Verdacht, "explosionsgefährliche Stoffe" in seiner Wohnung herstellen zu wollen. Gefunden wurden großteils käuflich erwerbbare Böller - allerdings in erheblicher Menge. Der junge Mann wurde nach seiner Festnahme verhört, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aber wieder auf freien Fuß gesetzt. "Es wurde die Haftfrage geprüft und danach entschieden, dass die Voraussetzungen eines Haftbefehls nicht vorliegen", verdeutlicht Brunner.

Grundsätzlich setze das Stellen eines Haftbefehlsantrags voraus, dass der dringende Tatverdacht einer Straftat bestehe und ein Haftgrund vorliege. Als Haftgründe kommen in Betracht Flucht, Fluchtgefahr oder die Gefahr von Verdunkelungsmaßnahmen. Zudem müsse der Vollzug der Untersuchungshaft als intensiver Eingriff in die Freiheitsgrundrechte eines Beschuldigten insgesamt verhältnismäßig sein. "Nach Prüfung dieser Voraussetzungen wurde kein Haftbefehlsantrag gestellt."