Landkreis Straubing-Bogen

Neun-Euro-Ticket gilt nicht für Volksfestbusse


Auf dem Smartphone schnell das Neun-Euro-Ticket gekauft, und ab mit dem Bus zum Gäubodenvolksfest? So einfach ist das nicht.

Auf dem Smartphone schnell das Neun-Euro-Ticket gekauft, und ab mit dem Bus zum Gäubodenvolksfest? So einfach ist das nicht.

In nicht einmal mehr zwei Wochen beginnt das Gäubodenvolksfest. Auch unser Leser aus dem Landkreis hat sich schon darauf gefreut. Um sich im Bierzelt ein paar kühle Maßen schmecken lassen zu können, ohne danach noch mit dem Auto heimfahren zu müssen, hatte er vor, gemütlich mit dem Bus anzureisen. "Mit dem Neun-Euro-Ticket ist das doch kein Problem", dachte er. Nun hat ihn ein Bekannter darauf aufmerksam gemacht, dass dieses für Sonderlinien zum Gäubodenfest nicht gelte. Verblüfft hat unser Leser in der Redaktion angerufen und nachgefragt, ob sein Bekannter denn recht habe.

"Ja, das ist richtig", bestätigt Tobias Welck, Pressesprecher im Landratsamt, auf Nachfrage. "Das Neun-Euro-Ticket gilt nur im ÖPNV gemäß Paragraf 42 im Personenbeförderungsgesetz. Sonderlinien fallen nicht unter diese gesetzliche Regelung, sondern unter Paragraf 43." Welck betont, dass die Volksfestbusse keine Sonderlinien des Landkreises seien, sondern eigenwirtschaftliche Sonderlinienverkehre der verschiedenen Verkehrsunternehmen.

Glück aber hat unser Leser, wenn er eine Linie benutzen möchte, die auch sonst regelmäßig fährt. In regulären Linien gelte das Neun-Euro-Ticket ebenso wie an allen anderen Tagen, sagt Welck. "Gleiches gilt auch für die Buslinien im Stadtverkehr der Stadt Straubing."