Ärger kocht hoch

Bayerische Rote Kreuz (BRK) - ein Helfer zweiter Klasse?


Wenn BRK-Helfer Asylbewerber "rettungsdienstlich versorgen", bekommen sie vollen Ausgleich. Wenn sie nur Betten aufstellen, Essen ausgeben oder psychisch betreuen, kostet sie das Urlaub. Eine offensichtliche Ungerechtigkeit, die sie jetzt anprangern. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Wenn BRK-Helfer Asylbewerber "rettungsdienstlich versorgen", bekommen sie vollen Ausgleich. Wenn sie nur Betten aufstellen, Essen ausgeben oder psychisch betreuen, kostet sie das Urlaub. Eine offensichtliche Ungerechtigkeit, die sie jetzt anprangern. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Nehmen wir an, wir beide sind bei der Freiwilligen Feuerwehr, Sie und ich, und plötzlich brennt's: Was passiert dann? Dann rücken wir aus. Und weil's ein Großbrand ist, rücken mit uns sehr viele andere Feuerwehrleute aus. Im Februar war das so, da ist Wiesenhof abgebrannt. Um 0.10 Uhr war Alarm, und 470 Feuerwehrler sind los. Und weil's ein großer Großbrand war, hat der Einsatz bis zum nächsten Abend gedauert.

Als Feuerwehrler im Einsatz sind wir an diesem Tag natürlich nicht in die Arbeit gegangen; wie auch, nicht einmal wir beide können gleichzeitig löschen und am Arbeitsplatz sein, das ist logisch. So logisch sogar, dass das sogar dem Gesetzgeber klar ist. Und deshalb ist dieser Fall gesetzlich geregelt. Er ist so geregelt, dass wir als Feuerwehrler für unsere Einsatzzeit keinen Urlaub nehmen müssen. Wir müssen die verlorene Arbeitszeit nicht nacharbeiten, und wir bekommen für den Tag im Einsatz selbstverständlich Lohnfortzahlung.

Bei dem Wiesenhof-Einsatz waren auch BRK-Leute dabei, Ehrenamtliche wie wir. Die haben für uns beide und 468 andere freiwillige Feuerwehrler Essen gekocht, Getränke organisiert und andere Hilfen, denn ohne das funktioniert ein ganztägiger Einsatz mit 470 Leuten nicht. Die BRK-Leute schlagen sich Nacht und Tag genauso um die Ohren wie Feuerwehr-Leute. Aber wenn Sie jetzt denken, die kriegen auch Lohnfortzahlung: Falsch: Helfer zweiter Klasse.

Es gibt etwas, das mächtig falsch läuft im Bayerischen Rettungswesen, denn es läuft so: Wenn die Leute im Rettungswagen Verletzte ins Klinikum bringen, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber wenn aber kein Verletzter da ist, wenn also die BRK-Leute nur Menschen in eine Notunterkunft fahren müssen statt ins Krankenhaus, oder wenn sie nur Menschen mit einem Schock betreuen müssen, dann sagt das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) im Artikel 33a sinngemäß dies: "Liebe Leute, herzlichen Dank für euer ehrenamtliches Engagement, das total toll ist. Was aber Lohnfortzahlung angeht: Hier ist ein Ofenrohr, schaut damit ins Gebirge. Und vergesst nicht, eure Einsatzzeit nachzuarbeiten oder einen Urlaubsantrag auszufüllen." Die, die im Versorgungszug fahren, bekommen sowieso nichts. Die retten ja nie irgendwen, die sind nur mit Betreuen beschäftigt und Essenkochen.

Deshalb kocht jetzt Ärger hoch bei den freiwilligen Helfern. Es ist nämlich so, dass der Landtag heuer das BayRDG neu gefasst hat. SPD und Freie Wähler haben da versucht, dass BRK, Malteser und Johanniter bei Notfalleinsätzen dieselben Rechte wie die Feuerwehr bekommen, weil sie ja zu haarscharf denselben Einsätzen fahren. Aber die Landtags-CSU hat gesagt: "Nix da, Pfeifendeckel." Klingt etwas irre, ist aber so.