Flughafen München

Wenn das Knöllchen zur Stolperfalle wird: Haftbefehl wegen 15 Euro


Symbolbild: dpa

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Von Matthias Jell und Redaktion idowa

Kleinvieh macht auch Mist. In diesem Fall ein Strafzettel von 15 Euro. Und da versteht die bayerische Justiz keinen Spaß.

Im August 2013 bekam ein 55-jähriger Karlsruher in Mainburg ein Knöllchen verpasst. 15 Euro sollte er demnach zahlen. Hat er aber nicht. Daraufhin ordnete das Amtsgericht in Pfaffenhofen bereits im April 2014 zwei Tage Erzwingungshaft gegen den zahlungsresistenten Mann an. Die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt beauftragte die deutschen Polizeibehörden also mit der Suche nach dem Karlsruher.

Doch auch das gestaltete sich offenbar gar nicht so leicht. Denn gestern erst (immerhin knapp eineinhalb Jahre später) gelang es der Bundespolizei, den 55-Jährigen festzunehmen. Er kehrte gerade aus Mexico-City zurück und staunte nicht schlecht, als am Flughafen München plötzlich die Handschellen klickten.

Das war dem Mann augenscheinlich eine Lehre. Schnurstracks zahlte er sofort das ausstehende Bußgeld zusammen mit den angehäuften Verwaltungskosten in Höhe von 37 Euro in bar. Danach durfte der 55-Jährige die Wache der Bundespolizei wieder als freier Mann verlassen.