Gemeinderat Langenpreising

Moderate Nachverdichtung am Kanal


Die Nachverdichtung im Baugebiet "Östlich Strogenflutkanal II, 1. Bauabschnitt" fällt sehr zurückhaltend aus. Es bleibt bei zwei Wohneinheiten.

Die Nachverdichtung im Baugebiet "Östlich Strogenflutkanal II, 1. Bauabschnitt" fällt sehr zurückhaltend aus. Es bleibt bei zwei Wohneinheiten.

Die Gemeinden sind gemäß Baugesetzbuch dazu verpflichtet, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Für die Schaffung von Wohnungen sind dabei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen. Auch nach dem Landesentwicklungsplan müssen die Gemeinden die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung in den Siedlungsgebieten vorrangig nutzen.

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