Nachschub für Justizkasse

Fünf mit Haftbefehl gesuchte Reisende am Flughafen


Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen. Auch das vergangene Wochenende machte da keine Ausnahme. Fünf gesuchte Reisende haben ihre Geldbörsen öffnen und am Moos-Airport ihre Justizschulden begleichen müssen.

Regelmäßig verfangen sich mit Haftbefehl gesuchte Personen im Fahndungsnetz der Bundespolizei am Münchner Flughafen. Auch das vergangene Wochenende machte da keine Ausnahme. Fünf gesuchte Reisende haben ihre Geldbörsen öffnen und am Moos-Airport ihre Justizschulden begleichen müssen.

Von Redaktion Moosburg

Fast täglich verfangen sich Reisende, die gegen sie verhängte Geldstrafen nicht bezahlt oder Haftstrafen nicht angetreten haben, im Fahndungsnetz der Bundespolizei im Erdinger Moos. Am Wochenende haben die Beamten gleich fünf säumige Zahler aus dem Verkehr gezogen und die Justizkasse ein wenig voller gemacht. Die Gründe für die Zahlungsaufforderungen der Justiz waren von der Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz bis hin zur Freiheitsberaubung so vielfältig wie die Zahlungspflichtigen selbst.

Am Freitag zogen Bundespolizisten einen 47-jährigen Albaner aus dem Verkehr. Angekommen aus Tirana musste der 47-Jährige direkt von der Einreisekontrollstelle mit zur Wache. Der Albaner hatte nach einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Baden-Württemberg bis dato weder die vom Gericht geforderten 673,50 Euro Geldstrafe inklusive Kosten bezahlt, noch die ersatzweise angesetzte Haft von 60 Tagen angetreten. Also hatte die Staatsanwaltschaft Ravensburg ihn mit Vollstreckungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. Diesen Haftbefehl haben Bundespolizisten im Erdinger Moos jetzt vollstreckt und den Gesuchten festgenommen. Nachdem der Festgenommene selbst die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, musste ein Bekannter aushelfen und den Betrag bei den Bundespolizisten hinterlegen. Anschließend durfte der Südosteuropäer, nun mit Schulden bei seinem Kumpel anstatt bei der deutschen Justiz, auch wieder seines Weges ziehen.

Justizschulden wegen Steuerhinterziehung

Zwei weitere von den deutschen Justizbehörden gesuchte Männer liefen den Bundesbeamten am Samstag bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in die Arme. Ein 54-jähriger Türke musste seine Reisekasse auf dem Weg nach Istanbul erleichtern, bevor er die Bundesrepublik verlassen durfte. Der Osmane hatte einem Richterspruch in Nordrhein-Westfalen wohl ebenso wenig Bedeutung beigemessen wie zuvor den Steuergesetzen in Deutschland. So schleppte er wegen Steuerhinterziehung Justizschulden in Höhe von 1677 Euro Geld- oder ersatzweise achtzig Tagen Haftstrafe mit sich herum. Daher hat die Staatsanwaltschaft in Detmold die Polizeibehörden in der Republik mit der Suche nach dem säumigen Zahler beauftragt. Nun hat die Suche ein Ende, ein Bundespolizist am Münchner Airport den Gesuchten festgenommen. Nachdem der Festgenommene die geforderte Geldstrafe zusammen mit den Verfahrenskosten bei den Bundespolizisten hinterlegt hatte, durfte er die Wache auch umgehend wieder verlassen.

Ein unerlaubter Aufenthalt in Niederbayern waren ursächlich für einen kurzen Wachenaufenthalt eines Bosniers. Der 29-Jährige war zu 350 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 17 Tagen Haft verurteilt und anschließend mit Vollstreckungshaftbefehl von der Justiz in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt gesucht worden. Im Erdinger Moos hatte die Suche nun ein Ende, Bundespolizisten haben den Gesuchten bei seiner Ausreise nach Dubai vor die Wahl gestellt: bezahlen oder vergitterte Unterkunft. Trotz der Aussicht auf kostenlose Unterkunft mit Vollverpflegung hat der 29-Jährige sich für Ersteres entschieden und seine Reisekasse um die geforderte Geldstrafe plus 78,50 Euro für die Verfahrenskosten geschmälert. So durfte er dann auch seine Weiterreise auf die arabische Halbinsel antreten.

Am Sonntag haben dann wieder zwei Reisende einen kurzen Zwangsstopp bei der Bundespolizei eingelegt. Ein 25-jähriger Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz hatte nach einer Verurteilung zu 2180 Euro Geldstrafe oder 109 Tagen Ersatzhaft wegen Freiheitsberaubung das Urteil offensichtlich ebenso wenig akzeptiert wie zuvor die Freiheitsrechte anderer. Daher hatte die Staatsanwaltschaft im unterfränkischen Würzburg die Polizeibehörden in der Republik mit der Festnahme des Ignoranten beauftragt. Diesem Auftrag kamen Bundespolizisten im Erdinger Moos am Sonntag nach. Vor die Wahl gestellt, Geld oder Freiheit, sah es erst so aus, als müsse der gebürtige Ingolstädter seine Freiheit opfern. Dank seines Schwagers aber konnte der Missetäter diese doch behalten. Der angeheiratete Verwandte bezahlte schließlich die vom Kadi geforderte Geldsumme zusammen mit 84,50 Euro für die Kosten des Strafverfahrens.

Verurteilt wegen Insolvenzverschleppung

Den größten Betrag des Wochenendes musste ein 59-jähriger Ire bei den Grenzpolizisten hinterlegen. Der Zahlungspflichtige war der deutschen Justiz nach einer Verurteilung in der bayerischen Landeshauptstadt wegen Insolvenzverschleppung insgesamt 3.707 Euro schuldig, bestehend aus Geldstrafe und Verfahrenskosten. Bei seiner Ankunft aus Dublin musste der Gäle den vorgenannten Betrag bei den Bundespolizisten abgeben, um einer 90-tägigen Haftstrafe zu entgehen.