Marktrat legt Abstandsflächen nicht nach Novelle der Bayerischen Bauordnung fest

Satzung im Hauruckverfahren


Nachverdichtungen im Ortskern, so wie hier in der Hamppstraße vor ein paar Jahren, sehen die Markträte gerne, dennoch wollen sie die Abstandsflächen in einer eigenen Satzung geregelt sehen.

Nachverdichtungen im Ortskern, so wie hier in der Hamppstraße vor ein paar Jahren, sehen die Markträte gerne, dennoch wollen sie die Abstandsflächen in einer eigenen Satzung geregelt sehen.

Im Hauruckverfahren hat der Marktrat in Au in der Hallertau in seiner Sitzung am Dienstagabend eine "Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe" erlassen. Die Kommunalpolitiker reagierten damit auf die am 1. Februar in Kraft tretende Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die eine neue Regelung bringen wird. Diese allerdings wollen die Verantwortlichen vor Ort in dieser Form nicht übernehmen.

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