Mainburg

Gewerbe- und Mischnutzung für "Köglmühle"

Stadtrat fasst Aufstellungsbeschlüsse zu Bebauungsplanänderung mit zwei Deckblättern


Die Skizze zeigt das für die Bebauungsplanänderung "GE/MI Köglmühle" betroffene Gebiet nördlich der KEH 31 (Deckblatt-Nr. 5).

Die Skizze zeigt das für die Bebauungsplanänderung "GE/MI Köglmühle" betroffene Gebiet nördlich der KEH 31 (Deckblatt-Nr. 5).

Weil per Gerichtsentscheid vom März 2018 aufgrund eines beantragten Normenkontrollverfahrens die Änderung durch Deckblatt Nr. 4 für den rechtskräftigen Bebauungsplan "GE/MI Köglmühle" für unwirksam erklärt wurde, will die Stadt Mainburg nun für das Gebiet nördlich der KEH 31 das Änderungsverfahren mit Deckblatt Nr. 5 für die gewerblichen Nutzungen realisieren. Für den südlichen Teilbereich soll parallel hierzu die Änderung durch Deckblatt Nr. 6 für eine Mischnutzung umgesetzt werden. Für letzteres regte sich im Stadtrat Unmut.

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