Frist bis zum Jahre 2033

Alter Führerschein muss umgetauscht werden

Für die grauen oder rosa "Lappen" gelten unterschiedliche Fristen je nach Geburtsjahr


Der alte Führerschein muss umgetauscht werden. Für die Tauschaktion gelten bestimmte Fristen.

Der alte Führerschein muss umgetauscht werden. Für die Tauschaktion gelten bestimmte Fristen.

Von Redaktion Hallertau

Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, muss diesen umtauschen. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Fest steht: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Alle Bewohner des Landkreises Kelheim müssen daher entweder im Landratsamt Kelheim bzw. bei der Außenstelle in Mainburg einen entsprechenden Antrag stellen.

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