Frist bis zum Jahre 2033
Alter Führerschein muss umgetauscht werden
28. April 2019, 13:43 Uhr aktualisiert am 28. April 2019, 13:43 Uhr
Von
Redaktion Hallertau
Wer seinen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, muss diesen umtauschen. Je nach Jahrgang gelten verschiedene Fristen. Fest steht: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine gegen eine neue Ausführung ausgetauscht sein. Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Alle Bewohner des Landkreises Kelheim müssen daher entweder im Landratsamt Kelheim bzw. bei der Außenstelle in Mainburg einen entsprechenden Antrag stellen.
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