Stadt weist auf die Räum- und Streupflicht für Privatleute hin

Winterdienst vor der eigenen Haustür


Der Winter ist da - und mit ihm die Pflicht, Geh- und Radwege zu räumen und zu streuen. Privatleute müssen sich um ihre gesetzlichen Pflichten kümmern oder einen Dienstleister damit beauftragen. Bei Versäumnissen kann die Stadt schlimmstenfalls ein Bußgeld verhängen.

Der Winter ist da - und mit ihm die Pflicht, Geh- und Radwege zu räumen und zu streuen. Privatleute müssen sich um ihre gesetzlichen Pflichten kümmern oder einen Dienstleister damit beauftragen. Bei Versäumnissen kann die Stadt schlimmstenfalls ein Bußgeld verhängen.

Wenn es so stark schneit wie in den letzten Tagen, sind nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs gefordert. Auch die Privatleute müssen zur Schneeschaufel und zum Splitteimer greifen und ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen.

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