Gericht stärkt Position der Kirchenmusikerin

Arbeitsgericht stuft Gründe für betriebsbedingte Kündigung von Benedicta Ebner als "dünn" ein


In der öffentlichen Sitzung der Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg wurde im Fall der Kündigung von Kirchenmusikerin Benedicta Ebner lediglich zur Güte verhandelt.

In der öffentlichen Sitzung der Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg wurde im Fall der Kündigung von Kirchenmusikerin Benedicta Ebner lediglich zur Güte verhandelt.

Vor der Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg ging der Rechtsstreit zur Kündigung der Kirchenmusikerin Benedikta Ebner in seine erste Verhandlung. Das Gericht musste klären, seit wann das Arbeitsverhältnis zwischen Ebner und der Kirchenstiftung besteht und in welchem Umfang der Kündigungsschutz greift. Das Gericht schlug einen Vergleich vor, der den Kündigungsschutz Ebners ausweiten würde. Ob die Parteien sich auf Vorschlag des Gerichtes einigen, wird voraussichtlich erst am 25. September in einer weiteren Verhandlung entschieden.

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