An der Sturm-Villa

Zweiter Teil der Wohnbebauung darf gebaut werden


Der bis zu siebenstöckige zweite Bauabschnitt soll im Norden direkt an den L-förmigen Bau anschließen.

Der bis zu siebenstöckige zweite Bauabschnitt soll im Norden direkt an den L-förmigen Bau anschließen.

Der zweite Bauabschnitt hinter der Sturm-Villa darf gebaut werden: Der Bausenat hat am Freitag mit 7:4 der Erweiterung der Wohnbebauung "An der Kunstmühle" zugestimmt. Entstehen soll ein fünf- bis siebenstöckiger Bau, der direkt an den ersten Bauabschnitt anschließt.

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