Verfahren eingestellt

Wegen Kinderpornografie: Schöffe (71) vor Landshuter Gericht

Die Strafverschärfung bei Kinderpornografie hat einen 71-jährigen langjährigen Schöffen getroffen. Auf seinem Handy fanden Ermittler Aufnahmen fragwürdigen Inhalts. Das Verfahren ist gegen Geldauflage eingestellt worden.


Er habe die Videos weder auf Eigeninitiative hin erlangt noch weiterverbreitet, beteuerte der Ex-Schöffe und vermutete: "Ich bin

Er habe die Videos weder auf Eigeninitiative hin erlangt noch weiterverbreitet, beteuerte der Ex-Schöffe und vermutete: "Ich bin da mit meiner Nummer irgendwo reingerutscht." (Symbolbild)

An sich ist es eine fantastische Sache. Die amerikanische Organisation NCMEC bearbeitet Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern weltweit. Dabei betreibt sie die sogenannte CyberTipline über Kenntnisnahme von Kinder- und Jugendpornografie: Lädt sich auf Handy oder Computer eines Internetnutzers als verboten eingestuftes Material hoch, geht eine Meldung an den NCMEC.

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