Flaschenwerfer erneut vor Gericht:

Unterbringung kommt in Betracht


Der 26-Jährige hat 2019 auf der Beachparty Vilsbiburg eine leere Bierflasche geworfen und einen anderen Besucher am Kopf verletzt. Nachdem das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben wurde, darf sich nun die dritte Strafkammer des Landgerichts mit diesem Fall auseinandersetzen.

Der 26-Jährige hat 2019 auf der Beachparty Vilsbiburg eine leere Bierflasche geworfen und einen anderen Besucher am Kopf verletzt. Nachdem das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben wurde, darf sich nun die dritte Strafkammer des Landgerichts mit diesem Fall auseinandersetzen. (Symbolbild)

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein heiteres Gemüt ist nie verkehrt. Doch wenn ein Angeklagter von Verhandlungsbeginn bis Ende vor sich hin lacht, so wie Serik S.* vergangenen August vor dem Amtsgericht, stellt sich die Frage, ob da mehr dahintersteckt. Von Richterin Antje Stölzner nach dem Grund seiner guten Laune gefragt, hatte der 26-Jährige - der im Januar 2019 auf der Beachparty Vilsbiburg einen anderen Besucher mit einer Bierflasche am Kopf verletzt hat - selbst gesagt, es sei "ein schöner, sonniger Tag heute" und er freue sich, Mutter und Schwester im Gerichtssaal zu sehen. Laut lachend hatte S. dann auch zur Kenntnis genommen, dass Stölzner ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilte.

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