Revisision am Landgericht
Unglücklicher Sturz nicht ausschließbar
15. Mai 2020, 17:18 Uhr aktualisiert am 15. Mai 2020, 17:18 Uhr
Ein Mensch musste sterben, weil ein alkoholisierter Schlägertrupp losgezogen war. Das war bereits im Dezember 2018 das Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess um den Tod des Mitarbeiters einer Zeitarbeitsfirma mit Sitz in Baden-Württemberg. Er war an den Folgen einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Arbeitskollegen gestorben. Was genau in der Nacht zum 13. November 2017 auf dem Parkplatz des Erdinger Kinos zu den tödlichen Kopfverletzungen des 51-jährigen Ukrainers geführt hat, konnte hingegen nicht geklärt werden - ein unglücklicher Sturz war nicht auszuschließen.
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