Revisision am Landgericht

Unglücklicher Sturz nicht ausschließbar

Toter Leiharbeiter: BGH sah keine Vollendung - Strafen für Schlägertrupp reduziert


Einer von fünf Angeklagten.

Einer von fünf Angeklagten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Ein Mensch musste sterben, weil ein alkoholisierter Schlägertrupp losgezogen war. Das war bereits im Dezember 2018 das Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess um den Tod des Mitarbeiters einer Zeitarbeitsfirma mit Sitz in Baden-Württemberg. Er war an den Folgen einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Arbeitskollegen gestorben. Was genau in der Nacht zum 13. November 2017 auf dem Parkplatz des Erdinger Kinos zu den tödlichen Kopfverletzungen des 51-jährigen Ukrainers geführt hat, konnte hingegen nicht geklärt werden - ein unglücklicher Sturz war nicht auszuschließen.

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