Scherenattacke in der JVA
Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt
3. März 2020, 18:40 Uhr aktualisiert am 3. März 2020, 18:40 Uhr
Im Prozess um eine Scherenattacke in der Justizvollzugsanstalt Berggrub hat die sechste Strafkammer des Landgerichts - unter Einbeziehung einer Verurteilung wegen Totschlags - den angeklagten Hussein A. am heutigen Dienstag wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Damit hat Verteidiger Maximilian Kaiser einen Teilerfolg erzielt, hatte die erste Strafkammer 2018 doch die Unterbringung des 28-jährigen Turkmenen in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
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